Was ist Sperrmüll/Sperrgut?
Zum Sperrgut gehören sperrige Abfälle aus Wohnungen und von anderen Teilen des Wohngrundstücks, die wegen Umfang, Gewicht oder Menge nicht in die Restmülltonne passen. Es werden nur haushaltsübliche Mengen (3 – 4 cbm) mitgenommen. Wohnungsentrümpelungen sind kein Sperrmüll!
Das gehört dazu:
- Wohnzimmer-, Kleider- und Küchenschränke,
- Teppichböden und Kunststoffböden (gerollt)
- Gartenmöbel
- Stühle, Tische, Sessel, Sofas, Betten, Matrazen
- Fahrräder
- Kellerregale
- Kinderwagen
Metall- und Holzgegenständen bitte getrennt vom anderen Sperrgut rausstellen.
Nicht zu den sperrigen Abfällen gehören:
- Abfälle aus Industrie- und Gewerbebetrieben
- Abfälle aus Bauten wie Bauschutt, Fenster, Türen, Wand- und Deckenverkleidungen
- Baum- und Strauchschnittgut
- Kühl- und Klimageräte, Heizradiatoren
- sperrige und sonstige Behältnisse wie Kisten, Kartons, Säcke
- Elektrogeräte (Großgeräte und Kleinteile)
Achtung!
Sperriger Elektroschrott (wie z.B. Waschmaschinen) kann nicht mehr für den Sperrmüll angemeldet werden, sondern muss auf dem Wertstoffhof oder beim Händler abgegeben werden oder wird von uns nach Anmeldung abgeholt.
Die sperrigen Abfälle müssen am Abfuhrtag spätestens um 6:30 Uhr so bereitstehen, dass Passanten und der Straßenverkehr nicht gefährdet werden. Bereitgestellte Abfälle, die nicht zu den sperrigen Abfällen gehören, sowie sperrige Abfälle, die nicht angemeldet wurden, werden nicht abgefahren.
Sie können Ihren Sperrmüll jetzt per E-Mail zur Abholung bei uns anmelden oder das Formular ausdrucken und per Fax an 02522 96 01 65 schicken.